Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, das der Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht dient. Das wesentliche Ziel dieses Gesetzes ist es, umfassenden Schutz für Personen sicherzustellen, die auf Rechtsverstöße und Regelverletzungen in Unternehmen und Behörden hinweisen.
Die Einrichtung einer internen Meldestelle ist eine freiwillige und optionale Maßnahme. Mitarbeiter*innen, Lieferanten sowie Kunden von GGM haben die Möglichkeit, potenzielle schwerwiegende Fehlverhalten am Arbeitsplatz oder Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte zu melden.
Wenn Sie uns über die Interne Meldestelle Hinweise geben, ermöglichen Sie uns, den Sachverhalt zu untersuchen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Wir verstehen, dass das Melden von Vorfällen oft ein mutiger Schritt ist und mit der Sorge einhergehen kann, negative Folgen durch die Meldung zu erfahren. Daher regelt das HinSchG den Schutz von sogenannten Hinweisgebern. Personen, die Hinweise geben, werden durch das Gesetz davor geschützt, dass ihnen aufgrund ihrer Meldung Nachteile entstehen. Repressalien im beruflichen Kontext, wie beispielsweise Benachteiligungen bei Beförderungen, Abmahnungen, Kündigungen oder andere Formen von Benachteiligungen, sind aufgrund der Hinweisgebung nicht zulässig.
Personen, die Hinweise auf Missstände geben wollen, können sich wahlweise an eine interne oder eine externe Meldestelle wenden.
Sofern intern wirksam gegen etwaige Verstöße vorgegangen werden kann, wenden Sie sich bitte vornehmlich an die Interne Meldestelle. Sie tragen somit dazu bei, die Verlässlichkeit und Integrität der GGM Gastro International GmbH zu sichern und für ein regelkonformes Verhalten sowie für ein faires Miteinander zu sorgen. Auch nach einer internen Hinweisabgabe bleibt die Möglichkeit einer (weiteren) externen Hinweisabgabe bestehen.
Zuständigkeiten der Internen Meldestelle gemäß § 2 HinSchG
- Verstöße, die strafbewehrt sind,
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
- sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft.
Dazu gehören unter anderem:
- Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Sicherheit im Straßenverkehr,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit,
- Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
- Verbraucherrechte und Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten,
- Sicherheit in der Informationstechnik.
- Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte,
- und weitere Finanz- und steuerrechtliche Verstöße.
Bitte beachten Sie:
- Die Interne Meldestelle ist nicht für allgemeine Beschwerden zuständig.
- Wenn Sie vermeintliche Verstöße gegen den Datenschutz vermuten, melden Sie diese bitte direkt dem Datenschutzbeauftragten der GGM Gastro International GmbH.
- Die Interne Meldestelle ist nicht für die Bewältigung akuter Notfälle oder Gefahrensituationen vorgesehen.
Vorgehensweise nach Erhalt Ihres Hinweises
Ihr Hinweis wird innerhalb von 7 Tagen nach Eingang von der Meldestellenbeauftragten bestätigt. Die Prüfung und Bewertung des Hinweises erfolgt innerhalb von 3 Monaten. Sie werden im Anschluss über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen informiert, sofern diese Informationen keine internen Untersuchungen oder Ermittlungen beeinträchtigen und die Rechte der Personen, die in der Meldung genannt sind oder Gegenstand der Meldung sind, nicht verletzen.
Erläuterung zur Verarbeitung Ihrer Daten
Ihre Daten werden in der Regel vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Falls es jedoch aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder zur weiteren Untersuchung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes erforderlich ist, personenbezogene Informationen an Dritte weiterzugeben, werden wir zuvor mit Ihnen in Kontakt treten.
Die Angabe von persönlichen Informationen als Hinweisgeber ist freiwillig. Die Bereitstellung von Kontaktdaten kann jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Meldestelle erleichtern und das Verfahren zur Klärung des Hinweises beschleunigen. Die Interne Meldestelle bearbeitet auch anonyme Hinweise.
Wenn Sie persönliche Informationen bereitstellen, willigen Sie mit der Einreichung des Hinweises ein, dass wir diese Daten zwecks Aufklärung des Hinweises und zur Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern dürfen. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung für die Zukunft zu widerrufen.
Datenschutzinformation
Mit diesen Datenschutzhinweisen kommt die GGM Gastro International GmbH für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ihrer Informationspflicht gemäß Artikel 13, 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nach. Hinsichtlich der weiteren verwendeten Begriffe, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“, „Dritter“ etc., wird auf die Definitionen in Artikel 4 der EU-DSGVO verwiesen**.**
1. Kontaktdaten
1.1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
GGM Gastro International GmbH
Geschäftsführer: Ferit Inan & Ömer Elma
Weinerpark 16
D - 48607 Ochtrup
Telefon: +49 (0) 2553 – 72 20 – 0
Fax: +49 (0) 2553 – 72 20 20 – 200
E-Mail: info@ggmgastro.com
www.ggmgastro.com
1.2. Meldestelle
Webseite: Hinweisgeberschutzsystem
1.3. Kontaktaufnahme per Brief
Bei Kontaktaufnahme per Brief kennzeichnen Sie Ihr Schreiben auf dem Umschlag bitte zusätzlich als vertraulich. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne auf einem der oben genannten Wege mit.
1.4. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Unser Datenschutzbeauftragter ist postalisch unter der Adresse des Verantwortlichen und per E-Mail unter datenschutz@ggmgastro.com erreichbar.
2. Verarbeitete personenbezogenen Daten und Zwecke
Im Rahmen der Hinweisabgabe an und die Hinweisbearbeitung durch die Interne Meldestelle werden personenbezogene Daten von Ihnen zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:
Für Hinweisabgabe
- Ggf. Name und Kontaktdaten
- Personenbezogene Daten, die Inhalt Ihrer Meldung sind.
Für die Einleitung von Folgemaßnahmen
- Personenbezogene Daten, die für die Ergreifung von Folgemaßnahmen erforderlich sind.
3. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die oben genannten Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 lit. c. EU-DSGVO i.V.m. § 10 Hinweisgeberschutzgesetz.
4. Datenübermittlungen
Ihre personenbezogenen Daten, die von der GGM Gastro International GmbH für die in Punkt 2 genannten Zwecke verarbeitet werden, werden im Allgemeinen nicht an Dritte weitergegeben. In Ausnahmefällen kann eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgen, beispielsweise im Rahmen der Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) an Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten.
5. Löschfristen
Daten, die für die in Punkt 2 genannten Zwecke verarbeitet werden, werden in der Regel gemäß § 11 Abs. 5 HinSchG drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht oder - wenn es sich um Papierdokumente handelt - vernichtet.
6. Ihre Rechte als betroffene Person
Sie können als betroffene Person jederzeit die Ihnen durch die EU-DSGVO gewährten Rechte geltend machen:
- das Recht auf Auskunft, ob und welche Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 EU-DSGVO),
- das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der Sie betreffenden Daten zu verlangen (Art. 16 EU-DSGVO),
- das Recht auf Löschung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 17 EU-DSGVO,
- das Recht, nach Maßgabe des Art. 18 EU-DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
Sie haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 EU-DSGVO)